Die Bundesregierung


Die Bundesregierung ist ein Teil der Exekutive und das Team, das Deutschland regiert
Es besteht aus der Bundeskanzlerin ,ist Chefin der Bundesregierung→ sie trägt damit auch die Gesamtverantwortung gegenüber dem Parlament und bestimmt die Richtlinien der Politik, und ihren Ministern. Minister, müssen sich an diese Richtlinien halten müssen und sie führen ihre Bundesministerien selbständig, sie sind sowohl Fachleute für jeweils einen Bereich.
Alle bisherigen Bundesregierungen sind Koalitionsregierungen gewesen.
Das heißt, mehrere Fraktionen schlossen ein Bündnis und legten in einem Koalitionsvertrag fest, welche Regierungspolitik sie in Zukunft verfolgen wollten.
Wie viele Ministerinnen und Minister sie dann in die Bundesregierung entsandten, hing von ihrer Stärke im Parlament ab.

Bundeskabinett


Die Gruppe aus Bundeskanzler und Ministern wird auch Bundeskabinett genannt und ihre gemeinsamen Treffen nennt man Kabinettssitzung.
Dort setzen sich die 14 Bundesminister, welche dem Kabinett angehören, regelmäßig zusammen und es werden die nötigen Entscheidungen über Deutschland besprochen.
Denn zusammen mit dem Bundeskanzler bestimmen die Minister, welche Politik in Deutschland herrscht oder es können zum Beispiel neue Regelungen zu Kindergeld, Steuern oder Maßnahmen im Straßenverkehr sein.
Die Bundesminister
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen; ihr Amt endet stets mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags und mit jeder Beendigung der Amtszeit des Bundeskanzlers.
Jeder Fachminister leitet ein Bundesministerium(Ressortprinzip & Kollegialprinzip) mit Staatssekretär(en), Referent(en) und verschiedenen Abteilungen (ggf. mit Unterabteilungen).
Den Bundesministerien unterstehen eine große Zahl von Bundesbehörden und die Bundesverwaltungen mit eigenem Verwaltungsunterbau (z. B. Bundesfinanzverwaltung).
Die Bundesregierung besteht z. Z. aus folgenden Bundesministerien:
1. Auswärtiges Amt
2. Bundesministerium des Innern
3. Bundesministerium der Justiz
4. Bundesministerium der Finanzen
5. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
6. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
7. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
8. Bundesministerium der Verteidigung
9. Bundesministerium für Gesundheit
10. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
12. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
13. Bundesministerium für Bildung und Forschung
14. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Ressortprinzip


Jeder Minister leitet innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien für die gesamte Regierungspolitik seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Die Verantwortlichkeit der Minister erfordert eine genaue Abgrenzung der Ressorts. Das ist nicht immer möglich. Beispielsweise ist für die Entwicklungshilfe in erster Linie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständig. Sie berührt aber auch Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes und des Wirtschaftsministeriums.
Kollegialprinzip
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet durch Mehrheitsbeschluss die Bundesregierung. Damit ist gesagt, dass das Kabinett ein Kollegium gleichberechtigter Minister ist. Das Kabinett berät auch alle wichtigen politischen Fragen, es kann aber den Bundeskanzler nicht überstimmen. Ein Minister ist verpflichtet, Entscheidungen des Kabinetts auch dann zu vertreten, wenn er ihnen nicht zugestimmt hat (Kabinettsdisziplin).

Aufgaben


-BR setzt politische Ziele
-sie lenkt und leitet die staatlichen Tätigkeiten
-plant langfristig und steuert die Gesamtentwicklung unseres Landes
-regelt die politischen und staatlichen Geschäfte der Bundesrepublik Deutschland
-erhält über Wahlen den Regierungsauftrag vom Volk
-besitzt auch das Initiativrecht für Gesetze.
-hat das Recht Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen
-kann Rechtsverordnungen erlassen
-wirkt bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mit
-hat Recht den Vermittlungsausschuss bei Zustimmungsgesetzen anzurufen
-sowie das Recht Verwaltungsvorschriften zu Bundesgesetzen zu erlassen

Bundesregierung und Bundestag


Die Bundesregierung benötigt die Zustimmung der Parlamentsmehrheit und ist daher vom Bundestag abhängig. Deutlich wird dies durch:

* die Wahl des Bundeskanzlers durch die Mehrheit des Bundestages
* die dem Bundestag gegenüber der Bundesregierung zustehenden Kontrollbefugnisse
* das konstruktive Misstrauensvotum / (die Vertrauensfrage an den Bundestag)

Wegen der Abhängigkeit der Bundesregierung vom Bundestag wird das Regierungssystem der Bundesrepublik als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet.

d2763c70684948c18cd27e62c92ac323 - Vortrag zur Bundesregierung
Vortrag zur Bundesregierung
Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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