Wahlen

Wahlrecht
aktives Wahlrecht: Recht zu wählen
passives Wahlrecht: Recht sich zur Wahl zu stellen

Anforderungen an Wahlsysteme:
1. Repräsentation
→ Wählerstimmen proportional in Abgeordnetenmandate
2. Konzentration
→ wenige Parteien im Parlament (stabile Mehrheitsbildung)
3. Partizipation
→ Mitwirkung der Wähler
4. Einfachheit
→ verständliches / transparentes Wahlsystem
5. Legitimität
→ allgemeine Akzeptanz

Mehrheitswahl:
– Aufteilung Wahlgebiete in Wahlkreise (Anzahl Wahlkreise = Anzahl zu vergebender Mandate)
– jeder Wahlkreis eigene Kandidaten
– relative Mehrheitswahl: gewählt ist wer die meisten Stimmen hat
– absolute Mehrheitswahl: gewählt ist wer 50% der Stimmen + eine Stimme hat
→ meist 2.Wahlgang zwischen den zwei Bestplatzierten

Verhältniswahl:
– Listen (Kandidaten in Rangfolge in Liste/pro Partei eingeteilt)
– Parlamentssitze nach Stimmenanteil
– Sitzverteilung nach Rang auf Liste

Personalisierte Verhältniswahl:
= Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl
– Erststimme = relative Mehrheitswahl
→ 299 Direktmandate (BTW)
– Zweitstimme = Wahl einer Partei → wichtiger
→ Gesamtanzahl an Sitzen im Bundestag
→ Gesamtanzahl – Direktmandate = Listenplätze
(→ Stimmensplitting)
– Überhangmandate:
mehr Direktmandate als Zweitstimmenanteil (=Listenplätze)
→ Vergrößerung des Bundestags
– 5%-Klausel (5% der Zweitstimmen oder 3 Direktmandate
– Direktmandate bleiben immer erhalten
– Ausgleichsmandate
– Mandate zum Ausgleich von Überhangmandaten für andere Parteien nach Stimmenanteil
→ um kleinere Parteien nicht zu benachteiligen (Große haben mehr Überhangmandate)
→ evtl. negative Folge: Anwachsen des Parlamentssitz
→ mehr Legitimität bei weniger EffizienzWahlen

Wahlrecht
aktives Wahlrecht: Recht zu wählen
passives Wahlrecht: Recht sich zur Wahl zu stellen

Anforderungen an Wahlsysteme:
1. Repräsentation
→ Wählerstimmen proportional in Abgeordnetenmandate
2. Konzentration
→ wenige Parteien im Parlament (stabile Mehrheitsbildung)
3. Partizipation
→ Mitwirkung der Wähler
4. Einfachheit
→ verständliches / transparentes Wahlsystem
5. Legitimität
→ allgemeine Akzeptanz

Mehrheitswahl:
– Aufteilung Wahlgebiete in Wahlkreise (Anzahl Wahlkreise = Anzahl zu vergebender Mandate)
– jeder Wahlkreis eigene Kandidaten
– relative Mehrheitswahl: gewählt ist wer die meisten Stimmen hat
– absolute Mehrheitswahl: gewählt ist wer 50% der Stimmen + eine Stimme hat
→ meist 2.Wahlgang zwischen den zwei Bestplatzierten

Verhältniswahl:
– Listen (Kandidaten in Rangfolge in Liste/pro Partei eingeteilt)
– Parlamentssitze nach Stimmenanteil
– Sitzverteilung nach Rang auf Liste

Personalisierte Verhältniswahl:
= Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl
– Erststimme = relative Mehrheitswahl
→ 299 Direktmandate (BTW)
– Zweitstimme = Wahl einer Partei → wichtiger
→ Gesamtanzahl an Sitzen im Bundestag
→ Gesamtanzahl – Direktmandate = Listenplätze
(→ Stimmensplitting)
– Überhangmandate:
mehr Direktmandate als Zweitstimmenanteil (=Listenplätze)
→ Vergrößerung des Bundestags
– 5%-Klausel (5% der Zweitstimmen oder 3 Direktmandate
– Direktmandate bleiben immer erhalten
– Ausgleichsmandate
– Mandate zum Ausgleich von Überhangmandaten für andere Parteien nach Stimmenanteil
→ um kleinere Parteien nicht zu benachteiligen (Große haben mehr Überhangmandate)
→ evtl. negative Folge: Anwachsen des Parlamentssitz
→ mehr Legitimität bei weniger Effizienz

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Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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