Buch Fragen
1)Was bedeutet Gewalteneinteilung und warum gibt es sie?
Gewalteneinteilung bedeutet, dass die Gewalt in drei versch. Bereiche eingeteilt ist. (Judikative, Legislative, Exekutive) Sie gibt es, da die Gewalt nicht nur von einem regiert wird.
2) Jeder Deutsche ab 18 Jahren wählt alle vier Jahre Vertreter in den Bundestag und in Baden-Württemberg alle fünf Jahren in den _Landtag. Die vom Volk gewählten Abgeordneten beraten und beschließen die Gesetze. Die Länder sind über den Landtagsabgeordneten
an der Gesetzgebung beteiligt. Der Bundesrat setzt sich aus Vertretern der Länder zusammen, die von den Ministerpräsidenten dorthin entsandt werden. Die Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt. Der Bundeskanzler und seine Minister bilden die Bundesregierung . Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestags und aus Abgesandten der Landtage. Sie wählen den Bundespräsidenten ,das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Dieser schlägt den Bundeskanzler vor und ernennt ihn. Ebenso ernennt er die Minister. Abgeordnete des Bundstags und Vertreter des Bundesrates wählen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
3)
rechtsprechende gesetzgebende ausführende/vollziehende
Gewalt Gewalt Gewalt
bestraft die,die während beschließt ein Gesetz, das sorgt dafür, dass
des Fahrens trotzdem das Telefonieren mit dem das ‘Handygesetz’ von
mit dem Handy im Handy während des Auto- Bürgern auch beach-
Auto telefonieren fahrens ohne Freisprechanlage tet wird. Zur Über-
verbietet. Wachung gibt es
die Polizei.
Bundesgerichte Bundestag(Bundesrat, Bundesregierung
Landesgerichte Ladestag) Landesregierung
urteilt bei Gesetzverstößen Gesetze beschließen Gesetze ausführen
4) richterliche gesetzgebende ausführende
Gewalt Gewalt Gewalt
Judikative Legislative Exekutive
Richter Landtagsabgeordneter Ministerpräsident
Misterialbeamter Gemeinderatsvertreter Polizistin
Lehrerin
Schöffe
5)(& 6) Erklärt, wodurch in Deutschland trotz einer gewissen Gewaltenverschränkung die Beschränkung und Kontrolle der Staatsmacht gewährleistet.
– die Opposition im Bundestag
das föderalistische System mit der Aufteilung der staatlichen Gewalt auf Bund und Länder
die unabhängige Justiz, vorallem die weitreichenden Befugnisse des Bundesverfassungsgerichs
die öffentliche Meinung. Diese wird stark von den Massenmedien beeinflusst, daher wird die Presse oft als „Vierte Gewalt“ im Staat angesehen