Die Gesetzgebung
Aufgaben von Gesetzen zur Aufgabenerfüllung des Staates:
– Gesetze kommen durch vorgeschriebene Verfahren zustande
→ Rechtsstaatlichkeit
– Gesetze sind als allgemeingültige Normen auf alle entsprechenden Fälle anzuwenden
→ Allgemeingültigkeit
– Gesetze sind verbindlich und müssen eingehalten werden
→ Bindungswirkung
Stufen der Gesetzgebung im Bundestag
1. Initiativrecht: Recht einen Gesetzesvorschlag einzubringen
→ Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Entwurf wird in Fachministerium ausgearbeitet
2. Erste Lesung: Debatte im Bundestag über Grundzüge des Gesetzes
danach: Ausschüsse → eingehende Prüfung und Beratung
3. Zweite Lesung: Plenum berät über Änderungen und Ergänzungen
4. Dritte Lesung: Debatte und Abstimmung
→ bei einfachen Gesetzen einfach Mehrheit, bei verfassungsändernden Gesetzen 2/3 Mehrheit
Mitwirkung des Bundesrats
→ nimmt Bundestag Gesetz an Weiterleitung an Bundesrat
– Einspruchsgesetze:
– Bundesrat kann lediglich Einspruch einlegen
– einfache Mehrheit des Bundesrates (für Einspruch) kann mit einfacher Bundestagsmehrheit
überstimmt werden
– bei 2/3 Mehrheit des Bundesrats für Einspruch benötigt Bundestag ebenfalls 2/3 Mehrheit zum
Überstimmen
– Zustimmungsgesetze:
– Bundesratsmehrheit muss zustimmen
→ alle Gesetze die Länderinteressen betreffen
Vermittlungsausschuss
Zusammensetzung: je 16 Vertreter aus Bundesrat und Bundestag
– wird auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestags oder des Bundesrats tätig
Funktion: Konfliktlösung zwischen Bundestagsmehrheit und Bundesratsmehrheit
Ablauf:
→ Vermittlungsausschuss erarbeitet Änderungsvorschlag
→ 4. Lesung und Abstimmung im Bundestag (kann Gesetz nur annehmen oder ablehnen)
→ Abstimmung im Bundesrat
Ausfertigung von Gesetzen
– Unterzeichnung Bundeskanzler und zuständige Minister
– Unterzeichnung Bundespräsident (→ Prüfung verfassungskonform)
– bekannt Gebung im Bundesgesetzblatt, 2 Wochen nach Verkündigung tritt Gesetz in Kraft
Gesetzgebungsnotstand
– kann von Bundesregierung ausgerufen werden, wenn Bundestag ihr Vertrauen entzieht und dringliches Gesetz nicht verabschiedetDie Gesetzgebung
Aufgaben von Gesetzen zur Aufgabenerfüllung des Staates:
– Gesetze kommen durch vorgeschriebene Verfahren zustande
→ Rechtsstaatlichkeit
– Gesetze sind als allgemeingültige Normen auf alle entsprechenden Fälle anzuwenden
→ Allgemeingültigkeit
– Gesetze sind verbindlich und müssen eingehalten werden
→ Bindungswirkung
Stufen der Gesetzgebung im Bundestag
1. Initiativrecht: Recht einen Gesetzesvorschlag einzubringen
→ Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Entwurf wird in Fachministerium ausgearbeitet
2. Erste Lesung: Debatte im Bundestag über Grundzüge des Gesetzes
danach: Ausschüsse → eingehende Prüfung und Beratung
3. Zweite Lesung: Plenum berät über Änderungen und Ergänzungen
4. Dritte Lesung: Debatte und Abstimmung
→ bei einfachen Gesetzen einfach Mehrheit, bei verfassungsändernden Gesetzen 2/3 Mehrheit
Mitwirkung des Bundesrats
→ nimmt Bundestag Gesetz an Weiterleitung an Bundesrat
– Einspruchsgesetze:
– Bundesrat kann lediglich Einspruch einlegen
– einfache Mehrheit des Bundesrates (für Einspruch) kann mit einfacher Bundestagsmehrheit
überstimmt werden
– bei 2/3 Mehrheit des Bundesrats für Einspruch benötigt Bundestag ebenfalls 2/3 Mehrheit zum
Überstimmen
– Zustimmungsgesetze:
– Bundesratsmehrheit muss zustimmen
→ alle Gesetze die Länderinteressen betreffen
Vermittlungsausschuss
Zusammensetzung: je 16 Vertreter aus Bundesrat und Bundestag
– wird auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestags oder des Bundesrats tätig
Funktion: Konfliktlösung zwischen Bundestagsmehrheit und Bundesratsmehrheit
Ablauf:
→ Vermittlungsausschuss erarbeitet Änderungsvorschlag
→ 4. Lesung und Abstimmung im Bundestag (kann Gesetz nur annehmen oder ablehnen)
→ Abstimmung im Bundesrat
Ausfertigung von Gesetzen
– Unterzeichnung Bundeskanzler und zuständige Minister
– Unterzeichnung Bundespräsident (→ Prüfung verfassungskonform)
– bekannt Gebung im Bundesgesetzblatt, 2 Wochen nach Verkündigung tritt Gesetz in Kraft
Gesetzgebungsnotstand
– kann von Bundesregierung ausgerufen werden, wenn Bundestag ihr Vertrauen entzieht und dringliches Gesetz nicht verabschiedet