Der Bundesrat
1. Zusammensetzung
– Vertreter aus allen 16 Bundesländern (Mitglieder der Landesregierung)
– insgesamt 69 Mitglieder
– ändert sich mit jeder Landtagswahl
– Stimmenstärke abhängig von Einwohnerzahl des Landes (3-6)
– Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst (Ausnahme: Verfassungsänderungen
mit 2/3 Mehrheit)
– Imperatives Mandat
– Stimmen werden einheitlich abgegeben
– Bundesratspräsident = Ministerpräsident eines Landes
2. Kompetenzen
– Mitwirkung bei der Gesetzesgebung
– Mitwirkung an der Europapolitik
– Wahl der Richter des Bundesverfassungsgericht
– Kontroll- und Abwehrrechte im Falle des Inneren Notstandes
– Mitwirkungs- und Kontrollrechte im Verteidigungsfall
3. Funktionen
– Kontrollfunktion
– Beschlussfassende Funktion
– Die administrative Funktion
– Die politische Funktion
– Die opponierende Funktion
→ Der Bundesrat..
… schafft Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes.
… verbessert die Qualität der Gesetzgebung durch Einbeziehung der Länder.
… soll Bundes- und Länderinteressen in Übereinstimmung bringen.
4. Rolle im Gesetzgebungsprozess
– Möglichkeit Gesetzesvorschläge zu tätigen
– jeder Gesetzesvorschlag muss dem Bundesrat vorgelegt werden
– 2 Arten von Gesetzesvorschlägen
→ Einspruchsgesetze → Zustimmungsgesetze
5. Bundesrat als Blockadeorgan?
Es besteht die Gefahr, dass die Opposition der Bundesregierung seine Mehrheit im Bundesrat benutzt, um die Pläne der Bundesregierung zu blockieren.