Der Bundesrat

1. Zusammensetzung

– Vertreter aus allen 16 Bundesländern (Mitglieder der Landesregierung)
– insgesamt 69 Mitglieder
– ändert sich mit jeder Landtagswahl
– Stimmenstärke abhängig von Einwohnerzahl des Landes (3-6)
– Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst (Ausnahme: Verfassungsänderungen
mit 2/3 Mehrheit)
– Imperatives Mandat
– Stimmen werden einheitlich abgegeben
– Bundesratspräsident = Ministerpräsident eines Landes

2. Kompetenzen

– Mitwirkung bei der Gesetzesgebung
– Mitwirkung an der Europapolitik
– Wahl der Richter des Bundesverfassungsgericht
– Kontroll- und Abwehrrechte im Falle des Inneren Notstandes
– Mitwirkungs- und Kontrollrechte im Verteidigungsfall

3. Funktionen

– Kontrollfunktion
– Beschlussfassende Funktion
– Die administrative Funktion
– Die politische Funktion
– Die opponierende Funktion
→ Der Bundesrat..
… schafft Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes.
… verbessert die Qualität der Gesetzgebung durch Einbeziehung der Länder.
… soll Bundes- und Länderinteressen in Übereinstimmung bringen.

4. Rolle im Gesetzgebungsprozess

– Möglichkeit Gesetzesvorschläge zu tätigen
– jeder Gesetzesvorschlag muss dem Bundesrat vorgelegt werden
– 2 Arten von Gesetzesvorschlägen
→ Einspruchsgesetze → Zustimmungsgesetze

5. Bundesrat als Blockadeorgan?

Es besteht die Gefahr, dass die Opposition der Bundesregierung seine Mehrheit im Bundesrat benutzt, um die Pläne der Bundesregierung zu blockieren.

Der Bundesrat
Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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