Organisatorische Struktur Evangelisch – Katholisch

Wie zu sehen ist, hat die katholische Kirche eine hierarchische Struktur, was bedeuten soll, dass die meiste Verfügungsgewalt beim Papst, also dem höchsten katholischen Kirchenamt, liegt. Neben der Repräsentation des Oberhaupts der katholischen Kirche, ernennt der Papst Bischöfe. Diese wiederum wählen den Papst auf Lebenszeit. Hierzu treten sie in einem Konzil zusammen. Bischöfe bilden außerdem das Konzil, die Bischofssynode und die Nationale Bischofskonferenz und ernennen Priester, bzw. segnen diese in ihr Amte ein. Bischöfen unterstehen der Diözesanrat, die Domkapitel und der Diözesanpriesterrat. Priester können als Pastor, bzw. Pfarrer, Dekan, bzw. Dechant oder als Kaplan, bzw. Vikar, tätig sein. Den Priestern unterstehen das Pfarrkomitee, bzw. der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand, sowie die Pfarrei, bzw. Pfarrgemeinde, die auch unter dem Pfarrkomitee und dem Kirchenvorstand steht. Auf unterster Stufe stehen die Laien, also Personen ohne theologische Ausbildung, die von der jeweiligen Gemeinde gewählt werden. Laien sind also Nationalsynode tätig oder sind als Seelsorgerat oder Pfarrgemeinderat tätig. In diesen Positionen haben sie auch beratende Funktionen für die Priester, die Bischöfe und auch für den Papst. Auch können Laien im Laienapostolat tätig sein, wobei sie hierbei keine beratende Funktion innehaben.

Im Gegensatz dazu hat die evangelische Kirche eher eine „demokratische“ Struktur. Die meiste Verfügungsgewalt liegt bei der Gemeinde, da sie berechtigt ist zu wählen. So wählt die Gemeinde direkt den Kirchenvorstand, (Presbyterium; Gemeinderat) wobei diese den, bzw. die, Pfarrer/innen (Pastor/innen) wählen. Außerdem delegiert der Kirchenvorstand den Kirchenkreis, der aus der Kreissynode (Dekanats-/ Bezirkssynode) besteht. Diese wählen den, bzw. die, Dekan/innen (Superintendenten/in). Die Kreissynode delegiert die Landeskirche, die aus der Landessynode ( 1/3 Theologen, 2/3 Nichttheologen) besteht. Die Landessynode wiederum wählt die Kirchenleitung, (Theologen / Nichttheologen) die den
Oberkirchenrat/-rätin, den Probst / Pröbstin, und Bischöfe (Präses, Präsidium) ernennt.
Zuletzt delegiert die Landessynode die Kirchenbünde, also den Ökumenischen Rat der Kirchen, die Konfessionellen Weltbünde und die Evangelische Kirche in Deutschland.

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Organisatorische Struktur
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