Vertrauensfrage
Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen (Art. 68 GG). Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.
Personalisiertes wahlrecht
Erststimme
Die Erststimme ist in Zweistimmenwahlrechtssystemen – wie dem Bundestagswahlrecht, vielen Landtags- und auch ausländischen Wahlsystemen – eine weitgehend wirkungslose Stimme.
Bei der Bundestagswahl und vielen Landtagswahlsystemen hat jeder Wähler zwei Stimmen (Zweistimmenwahlrecht). Die entscheidende Stimme mit Auswirkung auf das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament ist dabei die Zweitstimme, mit der die Liste einer Partei gewählt wird.
Die Erststimme geht an einen Direktkandidaten im Wahlkreis, wobei der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt ist. Sie bringt aber der Partei des Kandidaten in aller Regel nichts, da der Partei der Sitz bei der Sitzverteilung angerechnet wird. Selbst für die personelle Zusammensetzung, also den Direktkandidaten selbst, ist die Erststimme in aller Regel bedeutungslos, da die meisten Wahlkreiskandidaten auf den vorderen Listenplätzen abgesichert sind.
Ausnahmsweise Bedeutung der Erststimme für die Sitzverteilung im Bundestag
Ausnahmen vom geringen Einfluss der Erststimme auf die Zusammensetzung des Bundestages sind die Grundmandatsklausel (welche der PDS 1994 den Einzug in den Bundestag sicherte), die Überhangmandate (die in einigen Bundesländern entstehen können) und die theoretische Möglichkeit parteiloser Direktkandidaten.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählt man keinen bestimmten Kandidaten, sondern eine Partei. Jede Partei hat vor der Wahl eine Liste gemacht. Darauf stehen die Politiker, die für die Partei im Bundestag arbeiten möchten. Nach der Wahl werden die Stimmen aus allen Wahlkreisen zusammengezählt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, umso mehr Politiker von der Liste dieser Partei dürfen in den Bundestag. Die Zweitstimme wird daher auch Listenstimme genannt
Bei der Bundestagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.
Die Zweitstimme entscheidet deshalb darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist.

Machtverteilung: Präsident und Kanzler
Protokollarisch ranghöher ist zwar der Bundespräsident, aber mehr zu sagen hat der Bundeskanzler. Im Artikel 65 GG heißt es: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Der Bundespräsident hat überwiegend repräsentative Aufgaben.
Der Bundespräsident hat lediglich die >>Macht des Wortes<<, von daher hat er wortwörtlich mehr zu sagen, aber eigentlich keine besonders große Macht, er muss auch lediglich Gesetze unterschreiben, kann sie aber nicht mit erarbeiten Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin dagegen erarbeitet mit ihrem Kabinett Gesetzentwürfe etc., hat also mehr Macht Der Bundeskanzler oder die Kanzlerin bestimmen die Richtlinien der Politik Der Bundespräsident repräsentiert unser Land nach Innen und nach Außen, er unterschreibt die beschlossenen Gesetzte, er kann aber auch aufgrund von anderen Einschätzumngen für ein Gesetz die Unterschrift verweigern. Der Präsident vereidigt den Kanzler, der Präsident muss Gesetze absegnen Leider verschätzen sich einige Staatsbürger, die hier geantwortet haben. Die Macht des Bundeskanzlers ist natürlich viel größer als die des Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler regiert, der Bundespräsident repräsentiert. "Regieren" bedeutet "Macht ausüben" "Repräsentieren" bedeutet "jemanden in der Öffentlichkeit vertreten" Manche falsche Antworten mögen durch Missverständnis bedingt sein: Der Bundespräsident ist zwar protokollarisch die "Nummer 1" im Staat (die Bundeskanzlerin nur die "Nummer 3" nach dem Bundestagspräsidenten), doch das sagt nichts über die wahren Einflussmöglichkeiten der Amtsträger aus.

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Personalisiertes Wahlrecht, Kanzler Präsident, Vertrauensfrage
Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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