1.Was ist E-Commerce
E-Commerce bedeutet „Verkauf über das Internet“.
Über das Internet können Kunden in elektronischen Produktkatalogen stöbern und sich informieren, in welchen Ausführungen es Ihre Produkte gibt und ob sie vorrätig sind, danach können sie sich das Produkt ihrer Wahl aussuchen, die Bestellungen aufgeben und gleich online über das Netz bezahlen.
Das bedeutet maximale Bequemlichkeit und Schnelligkeit für den Kunden; für das Unternehmen bedeutet es minimale Kosten.
2.Wie kommt ein Kaufvertrag zu Stande?
Um einen Vertrag wirksam zu schließen, benötigt man ein Angebot und die Annahme desselben. Beide sind Willenserklärungen.
Diese können auf elektronischem Weg abgegeben werden, also direkt am Bildschirm, durch das Anklicken von Bestellbuttons.
Zwar sind diese Erklärungen mit Hilfe des Computers abgegeben, aber man rechnet sie dem menschlichen Willen zu, sodass man tatsächlich von Angebot und Annahme sprechen kann.
Bei Verträgen wie z.B. bei Grundstückskaufverträgen oder Erbverträgen ist der Abschluss des Vertrages über das Internet nicht möglich (Notar).
Ein Angebot, das über das Internet ausgesprochen wird, wird wirksam, wenn der Empfänger die Erklärung unter gewöhnlichen Umständen erhalten hat und wenn er sie in zumutbarer Art und Weise lesen kann.
Hat der Empfänger ein E-Mail-System, dann gilt die Erklärung als dann zugegangen, wenn sie in den elektronischen Briefkasten „eingeworfen“ worden ist und zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten geleert wird. Eine E-Mail, die um 22.00 Uhr eingegangen ist, gilt dann als zugegangen, wenn sie am nächsten Morgen abgerufen werden könnte.
Wichtig ist diese Abgrenzung deshalb, weil eine Erklärung vor dem Zugang noch widerrufen werden könnte. Deshalb kann die Frage des Zugangs durchaus in der einen oder anderen Angelegenheit besonders problematisch sein.
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