Das Schulsystem im deutschen Kaiserreich

Obwohl die Schule im Mittelalter ausschließlich kirchlich bestimmt war, geriet sie mit Beginn der Neuzeit immer mehr unter den Einfluss des Staates. Vor allem die Aufklärung brachte einen wesentlichen Aufschwung für das Bildungssystem, und ab 1848 galt in allen deutschen Ländern die Schulpflicht.
Es gab im Deutschen Kaiserreich zwar kein einheitlich organisiertes Schulsystem, jedoch zeichnete sich eine in Grundzügen gleiche Struktur ab.
Die Gesellschaft des Kaiserreiches gliederte sich in drei Stände:
1. Stand: Handarbeiter, z.B. Tagelöhner
2. Stand: Beamte, Kaufleute und Großbauern
3. Stand: Gelehrte und Großindustrielle
An dieses System passte sich das allgemeine Schulsystem an, so dass es außer den Berufsschulen und zahlreichen Sondereinrichtungen ein niederes, ein mittleres und ein hohes Schulwesen gab.

Das Schulsystem

Im Kaiserreich gliederte sich das Schulsystem in allgemein bildende Schulen (Erziehungsschulen) und Berufsschulen.
Die allgemein bildende Schule vermittelt den Schülern die Grundlagen, die der intellektuellen und praktischen Bildung dienten.
Die Gesellschaft war zu dieser Zeit in drei Stände eingeteilt.
Den untersten Stand bildeten die Handarbeiter, z.B. Tagelöhner und Kleinbauern.
Großbauern, mittlere Beamte und Kleinkaufleute stellten den Mittelstand dar.
Den obersten Stand bildeten Menschen, die Berufe zum Mitwirken des kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritts hatten, z.B. Gelehrte, Großindustrielle und Großkaufleute.
Diesen gesellschaftlichen Schichten passte sich das deutsche Schulsystem an und gliederte sich in höheres, mittleres und niederes Schulwesen,
das sowohl für Jungen als auch Mädchen zugänglich war.

Das niedere Schulwesen, auch Volkschule genannt, sah eine achtjährige Schulzeit vor; der Abschluss ist mit dem heutigen Hauptschulabschluss vergleichbar. Da aber 80% der Bevölkerung auf die Volksschule gingen, zählte der Abschluss dieses niederen Schulzweigs mehr als heute.
Der Grund für die fehlende Popularität der höheren Schule war die Kostenfrage. Nicht nur konnten die Jungendliche kein Geld verdienen, solange sie in die Schule gingen; sie mussten zudem von ihren Eltern materiell versorgt werden, was diese sich häufig nicht leisten konnten.
Außerdem fanden die Arbeiter der unteren Stände keinen Grund, weshalb ihr Kind ein höheren Abschluss als den der Volksschule benötigte, da die Kinder in der Regel den Beruf der Väter später einmal ausüben sollten.

Das mittlere Schulwesen, für das es in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedliche Bezeichnungen gab (Mittelschule, Realschule und Lateinschule etc.) versuchte eine gründliche Bildung zu vermitteln, die der beruflichen Ausbildung im mittleren Handels- und Gewerbestand dienen sollte.
In kleineren Orten waren diese Schulen häufig der Volkschule angegliedert.

Im höheren Schulwesen wurde zwischen Jungen- und Mädchenschulen unterschieden.
Knabenschule waren entweder Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnasien oder Realschulen) oder Nichtvollanstalten (Progymnasien, Realprogymnasien oder Realschulen).
Die Vollanstalten hatten eine 12 jährige Schulzeit, die Nichtvollzeitanstalten nur eine neunjährige.
Das Mädchenschulwesen setzte sich aus den höheren Mädchenschulen, dem Lyzeum und den Studienanstalten zusammen.
Das Lyzeum baute auf der höheren Mädchenschule auf, die bis zur zehnten Klasse ging. Das höhere Lehrerinnenseminar, bildete Lehrerinnen für mittel- und höhere Mädchenschulen aus. Die Frauenschulen, bereiteten die Mädchen auf das häusliche Gemeinschaftsleben vor.
Die Studienanstalten berechtigten den Zugang zum Universitätsstudium.

Über die allgemeinen Schulformen hinaus gab es verschiedene Sondereinrichtungen wie z.B. so genannte „Rettungsanstalten“ für schwer erziehbare Kinder, „Hilfsschulen“ für geistig Behinderte und „Taubstummen-, Blinden-, Epileptiker- oder Krüppelanstalten“ für körperlich Behinderte.

Ende des neunzehnten Jahrhunderts gab es erste Versuche, einen gemeinsamen Unterricht einzuführen.
Diese Einheitsschule wurde jedoch abgelehnt, da man meinte, die Kinder der verschiedenen Stände seien in ihrer intellektuellen Bildung zu unterschiedlich, um gemeinsam erfolgreich unterrichtet werden zu können.

Verhältnisse in den Schulen

– Lehrer im Kaiserreich hatten eine andere Stellung als die Lehrer heute:
Respekt, Disziplin und Autorität prägten den Schulalltag
– Lehrern stand das Züchtigungsrecht zu. Sie durften Schüler sogar für
Vergehen, die außerhalb der Schule geschahen, bestrafen, was von der
Damaligen Gesellschaft toleriert wurde
– Die Entlohnung erfolgte direkt durch die Eltern, im ländlichen Bereich zumeist
in Form von Naturalien
– Bis zur staatlichen Reglementierung, die nun eine dreijährige Ausbildung
vorsah, waren die Lehrer unausgebildet
– In der Regel wurden mehrer Klassenstufen gemeinsam unterrichtet auf den
Dörfern zuweilen im Haus des Lehrers
– Bücher wurden nicht gestellt, viele konnten sich diese nicht leisten

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Schulsystem im deutschen Kaiserreich
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