Das Alltagsleben im alten Rom

Gliederung:

– Familienleben
– Gesellschaftsordnung
– Kleidung
– Wohnstil
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Die Familie

Dadurch, dass die Produktionsmittel (wie Arbeitskraft) beim Vater liegen, besitzt die Machtposition in der Familie. Zugleich stellte die Familie eine Kulturgemeinschaft dar, das heißt sie besitzen gemeinsame Hausgötter. Alle Personen (Ehefrau, Kinder und die Sklaven) sind der Gewalt des Hausvaters unterworfen.
Die Ehe
In Rom war die Ehe, in der die Frau vollkommen der Gewalt des Mannes unterworfen war, allgemein üblich – auch Manus-Ehe genannt. Daneben gab es aber schon in den Zwölftafelgesetzen, allerdings als Ausnahme, eine “gewaltfreie” Ehe, die sich immer mehr durchsetzte. In der gewaltfreien Ehe herrschte Gütertrennung, während in der Manus-Ehe die Frau rechtlich die Stellung einer Tochter einnahm, also ihr Vermögen an den Mann überging. Erster Zweck der Ehe in Rom war damals die Sicherung einer Nachkommenschaft. Dennoch wurde die Ehe auch als umfassende Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau gewertet.
Voraussetzung für eine Ehe waren ein festgesetztes Mindestalter (bei Mädchen 12 Jahre; bei Jungen 14 Jahre), eine beiderseitige Einwilligung, die Zustimmung der Eltern und das “Ius Conubii”, das Heiratsrecht, beider Partner. Eheverbot bestand, wenn diese Voraussetzungen fehlten (z.B. bei Sklaven), außerdem für Geisteskranke und Blutsverwandte.
Die Eheschließung erfolgte im Allgemeinen durch einen Vertrag zwischen Bräutigam und dem Vater der Braut. Eine sakrale (heilige) Eheschließung (confarreatio) war den Patriziern vorbehalten. Die Ehe wurde aufgelöst durch Tod, Verlust der Ehefähigkeit oder Scheidung.
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Die Frau


In der republikanischen Zeit hatte die Frau meistens eine relativ geachtete Stellung. Sie besaß als Hausherrin eine verhältnismäßig große Selbstständigkeit. Allerdings befand sie sich rechtlich zeitlebens in der Abhängigkeit des Mannes – erst der des Vaters, dann der des Ehemannes. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben war für die Frau eine Selbstverständlichkeit. Auch Bildungsmöglichkeiten waren für sie vorhanden, sie erhielt zumindest meist eine Elementar-/Grundausbildung.
Geburten
Die Geburt eines römischen Kindes war von Ritualen begleitet. Höchstwahrscheinlich deswegen, weil Fehlgeburten so häufig waren. Der Vater hatte das Recht, das Kind zu verstoßen. Das hört sich zwar makaber an aber es gehörte zum damaligen Leben, dass ungewollte Babys zum Sterben ausgesetzt wurden. Man hat den Kindern nicht sofort Namen. Die Mädchen bekamen ihren erst acht Tage nach der Geburt und die Jungen erst neun Tag nach der Geburt. Die Männer beziehungsweise Jungen hatten zwei Namen, oft auch drei, wobei der zweite immer der Familienname war. Während der Republik hatten Frauen einen einzigen Namen, nämlich den der Familie. Im Kaiserreich trugen Frauen im Allgemeinen zwei Namen, wovon der erste der Familienname und der zweite Name entweder derjenige ihres Vaters in weiblicher Form (Vater Lucius: Tochter Lucia) oder ihrer Mutter war. Innerhalb von 30 Tagen wurde die Geburt im Tempel des Saturns registriert.
Adoption (“Annahme an Kindes Statt”)
Dafür gab es im römischen Reich zwei Möglichkeiten: die eigentliche „adoptio“ und eine so genannte „adrogatio“. Bei der „adoptio“ wurden die Haussöhne und -töchter rechtlich vor dem Stadtprätor aus ihre Familie, beziehungsweise der Gewalt des „Pater familias“, entlassen und in eine andere aufgenommen. Bei der „adrogatio“ wurden vor einer Volksversammlung Personen, die keiner fremden Gewalt unterstellt waren (anfangs nur Männer, später auch Frauen und Freigelassene), an Kindes Statt angenommen. Es gab verschiedene Gründe für eine Adoption. Hauptsächlich diente sie zur Erhaltung des Geschlechts bei Kinderlosigkeit. Allerdings wurden auch zunehmend mehr Adoptionen abgeschlossen, um familiäre Bindungen zu politischen Zwecken herzustellen. In der römischen Kaiserzeit spielte die Adoption eine besondere Rolle bei der Kaisernachfolge. Sie war die einzige Art der Thronfolgerwahl.

Erziehung


Die Kinder, die eine Ausbildung erhielten, besuchten drei unterschiedliche Schulen: Die Grundschule, die Grammatikschule und die Rhetorikschule. Im Alter zwischen 7 und 14 Jahren besuchten Mädchen und Jungen aus den unteren Schichten die Grundschule, wo man ihnen Lesen, Schreiben und Rechnen beibrachte. Diese Schulen waren privat und der Unterricht wurde in Portiken (porticus: Säulenvorbau) oder an anderen öffentlichen Plätzen abgehalten. Die reichen Kinder wurden zu Hause von einem Privatlehrer unterrichtet.
Erwachsenwerden
Zu einem passenden Zeitpunkt im Alter von 14 bis 19 Jahren feierte jeder römische Jüngling offiziell seine Volljährigkeit, meistens am einem 17. März, zum Fest der Liberalia. Seine Familie feierte mit ihm. Er widmete den Hausgöttern die Kleider seiner Kindheit und kleidete sich in eine neue weiße Männertoga (toga virilis), die seinen Status als Bürger anzeigte. Seine Familie begleitete ihn zur Registratur im Tabularium und von dort zu weiteren Zeremonien ins Forum. Am Abend gab es meistens für die Familien und Freunde ein großes Festessen. Wenn der Sohn heiratete, bezog er ein neues Haus, aber er blieb sein Leben lang der Autorität seines Vaters unterstellt.

Die römische Gesellschaftsordnung


Die Angehörigen der römischen Gesellschaft kann man unter verschiedenen Gesichtspunkten einteilen.
Es gibt eine grundlegende Unterscheidung in zwei Gruppen: Die rechtlich Freien und die rechtlich Unfreien, das heißt römische Bürger auf der einen, Sklaven auf der anderen Seite. Dazu kann man die Bürger erneut unterteilen: Anfangs nur in Patrizier (nobiles; Geburtsadel) und Plebejer (plebs; Nichtadlige). Dazu kamen später die „liberti“ (freigelassene Sklaven), die dennoch und natürlich in mancher Hinsicht benachteiligt waren, und „peregrini“ (freie Bürger fremder Staaten oder Städte), die ebenfalls nicht alle römische Bürgerrechte besaßen.
Eine andere bedeutende Unterteilung als die Gliederung in Patrizier und Plebejer war die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Vermögensklasse: Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal für die Zugehörigkeit zum Adel und zu den fünf unteren “Klassen” (classes) war das Vermögen. Nach diesem wurden zur Zeit der Republik alle 5 Jahre von einem censor (censere: schätzen), die Zugehörigkeit jedes einzelnen Bürgers zu den “classes” festgelegt und daran seine politischen Rechte bemessen.
Zum Adel im weiteren Sinn gehörten Senatoren (senatores) und “Ritter” (equites).

Patron und Klient (cliens, “Abhängiger”)
Ein nach Rom zuziehender Latiner erhielt nach seiner Aufnahme in Rom zunächst den Status eines Plebejers und musste sich einem Patrizier, seinem Patronen, unterordnen, womit er zum Klienten wurde. Als Klient erhielt er von seinem Patron rechtlichen Schutz. Dafür unterstützte er ihn politisch und wirtschaftlich. Viele Klienten erhöhten das Ansehen eines reichen und vornehmen Römers. Freigelassenen Sklaven wurden ebenfalls unter das Patronat ihres ehemaligen Herrn gestellt.

Der römische Bürger


Zur Zeit des ersten Jahrhunderts nach Christus sind alle Bewohner Italiens, vorausgesetzt sie sind frei, römische Bürger. Das beinhaltet, dass sie keine Steuern zahlten, denn Steuern wurden damals als Tribut aufgefasst, den nur unterworfene Staaten und Völker den Römern zu zahlen hatten. Ließ sich ein römischer Bürger, ein Kaufmann etwa, in einer Stadt des Reiches außerhalb Italiens nieder, so blieb er dennoch wie auch seine Nachkommen römischer Bürger, womit er weiterhin Steuerfreiheit genoss. Meist schloss er sich in der Fremde mit anderen Römern zu “Konventen”, also einer Art von Kooperation, zusammen. Es gab auch Städte mit römischem Recht außerhalb Italiens, z.B. in Gallien, die zur Ansiedlung entlassener Soldaten gegründet worden waren.
Nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch genießt der römische Bürger Vorteile gegenüber dem nichtrömischen Reichsbewohner (peregrinus). So kann er nicht von einem Provinzstatthalter, sondern nur von dem kaiserlichen Gericht in Rom zum Tode verurteilt werden. Die Reise des Apostels Paulus von Caesarea nach Rom hat aus diesem Grunde stattgefunden.
Minderbemittelte Bürger in Rom erhielten regelmäßig Getreide für ihren Unterhalt; unter Augustus gab es circa 320.000 Personen, die auf diese monatliche Ration angewiesen waren.
Für die Kinder bedürftiger freier Bürger gab es in der Kaiserzeit Unterstützungsfonds (alimentatio), die vor allem wegen des Bevölkerungsrückgangs in Italien und damit in Rom eingerichtet wurden.

Die Senatoren


Oberste Gesellschaftsschicht der Republik wie der Kaiserzeit war der Senat, dessen Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war. Zum Senat gehörte zur Zeit der Republik jeder, der vorher ein Staatsamt (magistratus) bekleidet hatte; am angesehensten waren die Senatoren, die das höchste Staatsamt, das Konsulat, innegehabt hatten. Sie stammten meistens aus den stadtrömischen Adelsfamilien: kam der Betreffende aus einer einfacheren, z. B. einer Ritterfamilie, dann bezeichnete man ihn als „homo novus“ (Emporkömmling).

Der Ritterstand


Ein Angehöriger des Ritterstandes (ordo equester) steht gesellschaftlich höher als ein einfacher römischer Bürger, aber niedriger als ein Senator.
In der frühen Kaiserzeit beinhaltete die Zugehörigkeit zum Ritterstand nichts weiter, als dass der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400.000 Sesterzen besaß, und das war ein ganz ansehnliches Vermögen. Die Zugehörigkeit zu diesem “Geldadel” war, im Gegensatz zumm Geburtsadel, nicht erblich. So musste der Sohn eines Ritters erneut das entsprechende Vermögen nachweisen, um in den Ritterstand aufgenommen zu werden.
Die Sklaven
Sklaven waren Menschen ohne Rechte, juristisch galten sie als „Sache“ oder „Ding“. Sie wurden wie Waren gehandelt und hatten für ihre Besitzer zu arbeiten. Ihr Leben und Schicksal hing weitestgehend von Charakterund Gemüt ihres Herren ab.
Es gab Rudersklaven auf den Galeeren, Sklaven im staatlichen Bergwerk, Ackersklaven, Handwerkersklaven, Lehrer für die Haussöhne und -töchter, Ärzte, Sekretäre, Bibliothekare, ja (als servus publicus) sogar Sklaven als Polizisten – überall waren Sklaven beschäftigt. Reiche Leute hatten teils Hunderte von Sklaven in verschiedensten „Branchen“, und natürlich waren die Sklaven je nach “Qualität” und Ausbildung unterschiedlich teuer.
Hauptsklavenmarkt der antiken Welt war die Insel Delos. In Rom wurden Sklaven vor allem vor dem Tempel des Castor und Pollux gehandelt.
Die Sklaven waren rechtlich unfrei, aber sie konnten sich dennoch frei bewegen. Viele wurden sogar Vertraute ihres Herrn oder nach einer gewissen Zeit freigelassen (damit zu „liberti“). Dabei traten sie dann in das Patronat ihres ehemaligen Herren ein.
Es kam aber auch vor, dass Sklaven versuchten fortzulaufen – oder gar ihren Herrn umzubringen.

Kleidung

Römische Kleidung ähnelte der griechischen sehr. Die Tunika war das Kleidungsstück für alle. Tuniken bestanden meistens aus zwei rechteckigen Wolltüchern, die an den Schultern verbunden wurden und bis zu den Knien hinunter hingen. Die meisten waren aus ungefärbter Wolle und hatten deswegen eine Farbe wie Haferbrei. Die Tunika wurde in der Taille durch einen Gürtel zusammengehalten. Wohlhabende trugen eine längere Tunika.

Männerkleidung

Das berühmteste Kleidungsstück der Männer war die Toga, die über der Tunika getragen wurde. Allen frei geborenen war es gesetzlich erlaubt, eine Toga zu tragen. Meisten trugen aber nur Männer aus der Oberschicht die Toga als Zeichen einer offiziellen Mission. Zum Beispiel legten Magistrate und Senatoren sie an, wenn sie ihre Staatspflichten erfüllten.

Zum Bild:
Eine rot gesäumte Senatorentoga. Sie wurde an der Linie A bis B gefaltet und über die linke Schulter drapiert, so dass A auf den linken Fuß fiel; der Rest der Toga wurde um den Rücken geschlungen, unter den rechten Arm hindurch und zurück über die linke Schulter geführt. Dann wurde der Stoff von C bis E nach vorne gezogen.

Weitere Männerbekleidungsstücke in verschiedenen Gesellschaftsschichten:
A. eine hochgezogene Tunika für Arbeiter
B. Eine Tunika und ein Pallium für hochrangige Staatliche Beamte.
C. Eine Tunika und eine Toga für Senatoren
D. Eine Paenula (Kapuzenmantel) für Unterschichten. Sie besteht eigentlich nur aus einem Oval mit einem Kopfloch und einer Kapuze in der Mitte.
E. Eine beschlagene Sandale, für Soldaten und Arbeiter
F. Ein beschlagener Stiefel

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Frauenkleidung
Frauen trugen eine Stola, eine lose fallende lange Tunika. Darüber trugen sie eine Palla, einen großen rechteckigen Wollstoff, der um die Schultern gewickelt und oft auch über den Kopf gezogen wurde. Unter der Tunika trugen die eine ärmellose Untertunika und ein Strophium, ein weiches Lederband um die Brüste. Mädchen und angesehen Frauen trugen aber keine Togen; eine römische Frau, die eine Toga trug, war entweder eine verurteilte Ehebrecherin oder eine Prostituierte.
Die palla, ein Frauenmantel. Meistens wurde der rechteckige Stoff über die linke Schulter drapiert, um den Rücken und unter dem rechten Arm hindurchgeführt, und der Rest über dem linken Arm getragen.
Eine Frau in einer langen Tunika, die in der Taille und unter den Brüsten gerafft ist.

Kosmetika
Für das Auftreten einer römischen Frau spielten Kosmetika eine große Rolle. Cremes, Parfüms und Salben wurden im großen Maßstab gehandelt und in kleinen Keramikgefäßen, Glasphiolen und Alabastertöpfchen verkauft. Das Rot zum Färben der Lippen und Wangen wurde aus Ocker oder aus einem Ficus oder anderen Pflanzen gewonnen. Die Augen wurden mit Ruß oder einem Puder aus Antimon (Element) umrandet; damit wurde auch die Form der Augenbrauen unterstrichen. Spiegel waren unabdingbar. Sie bestanden aus Metall das auf Hochglanz poliert war, und waren häufig auf der Rückseite kunstvoll verziert.

Wohnen im alten Rom


Atriumhäuser der Wohlhabenden
Dieser Baustil stammt eigentlich schon aus vorrömischer Zeit und wurde nur übernommen. Das entscheidende dabei ist das Atrium eine große Halle nach dem Eingangsbereich, die als Repräsentationraum diente. An sie diesen grenzten andere Räume an die auch Bilder von Ahnen beherbergten. Hinter dem Atrium lag durch einen Vorhang getrennt das Tablinum – ursprünglich das Schlafzimmer des Hausherrn. Später wurde das Schlafzimmer nach hinten verlagert und auch das Tablinum diente als Ausstellungsraum, an den ein Speisezimmer angrenzte. Wenn es ein Obergeschoss gab, dann lag dort das Speisezimmer.
Hinter dem Haus lag ein prachtvoller Garten mit Bogengängen, Springbrunnen, Figuren und vielen anderen Verschönerungen. Später wurden um diesen Garten herum die Privaträume gebaut.
Insula
Im dritten Jahrhundert erfand man in Rom die Insula – das mehrstöckige Wohnhaus. Gründe dafür waren, begrenzter Baugrund und wachsende Bevölkerung. Im Erdgeschoss waren, wie auch oft heute, Geschäfte zu finden. wobei der Inhaber oft in seinem Geschäft wohnte. So baute man in die hohen Räume einfach eine Zwischendecke ein und ob lebte der Kaufmann. Darüber wiederum waren die Wohnungen der Mieter zu finden. Die höheren Räume erreichte man über Treppen – entweder auf der Straße oder im Hof. je höher die Wohnung, desto kleiner die Räume und desto ärmer die Bewohner. Leider waren diese Häuser nicht sehr robust, sodass es des Öfteren vorkam, dass eines wegen baulicher Mängel einstürzte.
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Das Alltagsleben im alten Rom
Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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